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Pressemitteilung:  Opposition klagt gegen CSU-Mehrheit in bayerischen Landtagsausschüssen
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SPD kritisiert Missachtung des Wählerwillens durch die CSU, Tricksereien und Arroganz der Macht. Aus den 38,2 Prozent der Opposition wird auch beim besten Rechnen keine Mehrheit, sagt die CSU...


Die Regierungsfraktionen haben Ausschussgrößen verfassungswidrig verändert, damit die CSU nicht überstimmt werden kann, obwohl sie nach dem Wahlergebnis nicht mehr die absolute Mehrheit hat, sagt Harald Güller von der SPD

Klage gegen die Blockademehrheit der CSU in den Ausschüssen des bayerischen Landtags haben die Oppositionsfraktionen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. SPD, Freie Wählern und Grüne werfen CSU und FDP Missachtung des Wählerwillens, Tricksereien und Arroganz der Macht vor. Die Klage richtet sich dagegen, dass CSU und FDP die Ausschussgrößen im Landtag verfassungswidrig verändert haben, damit die CSU nicht überstimmt werden kann. Die CSU stellt in allen Ausschüssen die Hälfte der Mitglieder, obwohl sie bei der Wahl ihre absolute Mehrheit verloren hatte. Damit kann sie Entscheidungen jederzeit blockieren.

Harald Güller, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion kritisierte, die CSU
sei nach der Wahl nach dem Motto verfahren: "Wir rechnen so lange, bis es passt." Die CSU hat sich eine Blockademehrheit in den Ausschüssen gesichert, die ihr nicht zusteht. Mehrheits-, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sind verletzt."

Im Wortlaut zum Download (PDF):

-> Die Klageschrift der Oppositionsfraktionen gegen die CSU-Blockademehrheit in den Landtagsausschüssen.

Rechtsanwalt Michael Bihler, der die Oppositionsfraktionen vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt, hat die Klage vor der Presse erläutert:


Worum geht es?

Nach der Landtagswahl vom Herbst 2008 stellt die CSU 92 von 187 Abgeordneten, also weniger als die Hälfte. Mit Beschluss vom 13.11.2008 hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen von CSU und FDP die bislang üblichen Ausschussgrößen von 17 und 23 Mitgliedern auf 16, 20 und 22 Abgeordnete verändert.

Der Beschluss hatte allein den Zweck, den Abgeordneten der CSU alleine (also ohne die Abgeordneten der FDP) jeweils 50% der Ausschusssitze zu verschaffen. Dies ermöglicht es der CSU, eine Beschlussfassung im Ausschuss gegen die Stimmen der CSU zu verhindern. Sie hat sich dadurch die „Blockademehrheit" in allen Ausschüssen verschafft, obwohl sie bei der Landtagswahl nur 43,4% der Wählerstimmen bekam.


Wie ging das?

Die Besetzung der Ausschüsse soll ein verkleinertes Abbild der Sitzverteilung im Plenum widerspiegeln („Prinzip der Spiegelbildlichkeit"), das heißt die Ausschussbesetzung soll so erfolgen, dass dieselben Mehrheitsverhältnisse bestehen, wie im Landtag selbst. Um dies zu erreichen, werden die Sitze im Ausschuss nach einem bestimmten mathematischen Zuteilungsverfahren (Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers) auf die im Landtag vertretenen Fraktionen und Wählergemeinschaften verteilt. Da im Ausschuss nur ganze Personen sitzen können, ergeben sich bei jedem Zuteilungsverfahren Ungenauigkeiten, da größere oder kleinere Teilungsreste entstehen. Der Ausschuss kann deshalb die Mehrheitsverhältnisse der einzelnen Fraktionen im Landtag nicht exakt widerspiegeln.

Bei der früher üblichen Ausschussgröße von 17 oder 23 Mitgliedern wären bei Anwendung desselben Zählverfahrens auf die CSU Fraktion nur 8 bzw. 11 Sitze entfallen, also weniger als die Hälfte. Sie hätte sich (zumindest) mit ihrem Juniorpartner FDP abstimmen müssen. Durch die Veränderung der Ausschussgröße auf 16, 20 und 22 ergab sich dagegen der oben geschilderte Effekt: Die CSU hat in jedem Ausschuss die Hälfte der Sitze erhalten.


Warum ist das wichtig?

Die Ausschüsse spielen eine besonders wichtige Rolle in der parlamentarischen Arbeit. Hier hat auch der Oppositionsabgeordnete unbegrenztes Rederecht, hier werden die Sachfragen ausdiskutiert und oft auch fraktionsübergreifende Kompromisse gefunden. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen, die nicht im Plenum, sondern im Ausschuss getroffen werden. Wer hier über eine Blockademehrheit verfügt, kann destruktiv Beschlussfassungen verhindern.

Ist das korrekt?

Die Oppositionsfraktionen halten den Beschluss der CSU und der FDP über die Ausschussgröße für verfassungswidrig. Sie sehen darin unter anderem einen willkürlichen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung, der lautet: „Mehrheit entscheidet."

Der Landtag darf grundsätzlich die Ausschussgröße gestalten. Seine Gestaltungsmöglichkeiten enden aber dort, wo in verfassungsmäßige Rechte der Abgeordneten eingegriffen wird. Das oben zitierte Mehrheitsprinzip wird durch das Spiegelbildprinzip in die Abstimmungsverhältnisse im Ausschuss übertragen. Die Mehrheit im Parlament soll auch die Mehrheit im Ausschuss haben. Daraus folgt im Gegenschluss, dass einer Fraktion, die im Parlament nicht über die Mehrheit der Sitze verfügt, nicht über eine „geschickte" Wahl der Ausschussgröße ein Gewicht zukommen darf, das sie im Plenum nicht hat.

Die Überrepräsentation der CSU Fraktion im Ausschuss führt dazu, dass ihren Abgeordneten als Mitgliedern der Blockademehrheit ein anderes, größeres Gewicht zukommt, als dies der Sitzverteilung im Landtag entspricht. Dies verstößt zugleich gegen das Gleichheitsprinzip, nach dem grundsätzlich der Stimme jedes Abgeordneten gleiches Gewicht zukommt.

Dazu kommt, dass bei der bisher üblichen Ausschussgröße das Phänomen der überproportionalen Berücksichtigung der CSU Fraktion nicht aufgetreten wäre und sachlich gerechtfertigte Gründe für eine Änderung der Ausschussgrößen weder genannt wurden, noch ersichtlich sind. Die Festlegung der Ausschussgröße erfolgte deshalb willkürlich, aus sachfremden Erwägungen heraus.



Thomas Kreuzer CSU:

Aus den 38,2 Prozent der Opposition wird auch beim besten Rechnen keine Mehrheit

„Dass SPD und Freie Wähler sich jetzt per Klage weitere Posten sichern wollen, geht an der Wählerentscheidung des 28. September völlig vorbei.“ Mit diesen Worten reagierte Thomas Kreuzer, der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auf die angekündigten Verfassungsklagen von SPD und Freien Wählern.

„Wir als CSU haben die Botschaft vom Wähler verstanden: Er wollte, dass wir die nächsten fünf Jahre nicht alleine regieren können. SPD und Freie Wähler haben ihre Botschaft noch nicht verstanden: Sie wurden in die Opposition geschickt“, sagte der CSU-Politiker. Kreuzer kann die Argumente von SPD und FW, warum die Zusammensetzung der Ausschüsse verfassungswidrig sein soll, nicht nachvollziehen. „Das Ergebnis vom 28. September ist doch leicht verständlich: Erstens soll die CSU keine eigene Mehrheit haben. Zweitens sollen CSU und FDP gemeinsam eine Mehrheit bilden. Und drittens sollen SPD, Grüne und Freie Wähler zusammen keine Mehrheit haben. Genau dieses Kräfteverhältnis findet sich in den Ausschüssen wieder.“

SPD, Grüne und Freie Wähler hatten bei der letzten Landtagswahl zusammen 38,2 Prozent erreicht, die CSU alleine dagegen 43,4 Prozent. „Das kann sich die Opposition auch nicht schönrechnen“, sagte Kreuzer. Nach Landtagssitzen hat die CSU bei der letzten Wahl ein Ergebnis von 49,2 Prozent erreicht. Deshalb sehen er und seine Fraktion der Klage auch gelassen entgegen.

„Wir setzen unsere Kraft für die Sorgen der Menschen ein und können uns nicht mit dem Postengezänk der anderen aufhalten“, so der CSU-Fraktionsvize abschließend.




Freie Wähler Michael Piazolo

Die FDP, die auf die Besetzung einiger Ausschuss-Posten zugunsten der CSU verzichtet habe, habe sich damit «über den Tisch ziehen lassen», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler. Damit hätte die FDP sie Chance verspielt, «das Zünglein an der Waage» zu sein. Als Beispiel nannte Piazolo den Antrag seiner Partei, Guantanamo-Häftlinge in Bayern aufzunehmen. Durch die in den Augen der Opposition ungerechte «Blockademehrheit» der CSU in den Ausschüssen wurde der Antrag abgelehnt, obwohl sogar die FDP auf der Seite von SPD, Grünen und Freien Wählern gestanden hatte.




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Details
Kategorie:Nachrichten - Bayern
Eingetragen am:07.03.2009 16:16
Eingetragen von:demokrates
Quelle:Landtags-Fraktionen im Web
Wertungen
User-Wertung:7.5000
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