Erneut kursieren im Landkreisgebiet Anschreiben, in denen um die Eintragung von Firmen- und Betriebsdaten in eine Gewerbeauskunft-Zentrale gebeten wird. "Die Seriosität der jüngsten Anschreiben ist höchst zweifelhaft."...
Dies teilte Johannes Hofner, Sachgebietsleiter für Wirtschaftsentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen, kürzlich mit.
Bereits Anfang des Jahres habe eine Düsseldorfer Firma mit denselben Briefen den Eindruck eines amtlichen Erfassungsbescheides erweckt. Um eine derartige Anfrage handelt es sich nach wie vor jedoch nicht: „Im Kleingedruckten ist zu lesen, dass für das behörden- und kammerunabhängige Angebot während der Mindestlaufzeit Kosten in Höhe von rund 1000 Euro entstehen. Die beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften taten sich mit einer juristischen Bewertung der Anschreiben zunächst schwer, inzwischen gibt es jedoch Urteile, welche von Sittenwidrigkeit und planmäßiger Täuschung sprechen“, so Hofner.
Unternehmen, die versehentlich eines der Schreiben bestätigt haben, sollten demnach ohne vorhergehenden rechtlichen Rat keinerlei Zahlungen leisten. Falls Mahnbescheide oder Klagen durch ein Gericht zugestellt werden, müssen die angegebenen Fristen für Widerspruch oder Klageerwiderung jedoch eingehalten werden. Die jeweiligen Vertreter der Kammern erteilen im Zweifelsfall weitere Auskünfte.
In keinem Zusammenhang stehen derartige Anschreiben im Übrigen mit dem auf der Internetseite des Landkreises abrufbaren Unternehmensregister: „Dieses Verzeichnis steht für einen Eintrag ausschließlich den im Landkreis Pfaffenhofen ansässigen Unternehmen zu und kann völlig kostenfrei genutzt werden. Unternehmer können sich selbständig eintragen und können Änderungen oder eine Löschung der Daten jederzeit vornehmen“, erklärt Hofner.
Foto: Julien Christ/pixelio.de | |
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