Das Landratsamt Dachau hat nach der Ablehnung der von der Stadt Dachau beantragten einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht München nun die Windkraftanlage nördlich von Etzenhausen genehmigt. ...
Die Windkraftanlage war an diesem Standort aufgrund der gesetzlichen Privilegierung zu genehmigen, da alle gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden und das Verfahren zur Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft noch keine Rechtswirkung erzielen konnte.
Im Genehmigungsverfahren wurden über 25 Fachbehörden und sonstige Stellen beteiligt. Insbesondere die Belange des Immissionsschutzes (Lärm und Licht) sowie des Natur- und Artenschutzes wurden umfassend untersucht und in verschiedenen Genehmigungsauflagen berücksichtigt.
Die über zwei Millionen Euro teure Anlage wird bei einer Nabenhöhe von ca. 139 Metern und einem Rotordurchmesser von 82 Metern, also mit einer Gesamthöhe von über 180 Metern, eine Nennleistung von 2300 KW haben.
Da die Stadt Dachau bereits eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid angekündigt hat, wird sich das Verwaltungsgericht München in Kürze wieder mit dieser Angelegenheit beschäftigen. | |
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