466 Leute online
 Anmelden

  Einloggen:
  Benutzername:
 
  Passwort:
 
  dauerhaft
 

  Neu auf pafnet.de?
 · Jetzt anmelden!

 Anzeigen


Pressemitteilung:  Deutsche Rentenversicherung informiert: Ferienjobs und Sozialversicherung
zurück zur Gesamtliste
Ferienzeit bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler auch Arbeitszeit: Sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf. Hier stellt sich oft die Frage: Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden?...

„Schüler und Studenten müssen grundsätzlich die gleichen Abgaben zahlen wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen nur eine kurzfristige Beschäftigung aus“, so Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen. Aus dieser Beschäftigung müssten aber keine Beiträge gezahlt werden.

Als kurzfristig gilt eine Beschäftigung immer dann, wenn diese insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreitet. Wie hoch der Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings zusammengerechnet.

Lochhuber: „Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, darf bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen. Diese sind in der Regel vom Arbeitgeber als Pauschalbeiträge zu entrichten.“ Der Arbeitnehmer habe die Möglichkeit, den Beitrag zur Rentenversicherung aufzustocken und damit Pflichtbeiträge zu erwerben.

Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.

Mehr zu Ferienjobs, der Chance für weniger als 19 Euro monatlich den vollen Schutz der Rentenversicherung zu erwerben und mit einem Riestervertrag noch Zulagen vom Staat zu erhalten gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Weitere Artikel zum Thema Lokales - Landkreis Pfaffenhofen:

18.06.2013:
Bundeskriminalamt: Internetkriminalität nimmt rapide zu

18.06.2013:
Pfaffenhofen: Junge Forscher stellen Werke vor - Ausstellung der Aktion TunAG eröffnet

18.06.2013:
Regionalverkehr Nürnberg – München an DB Regio vergeben

17.06.2013:
Unternehmerfrühstück: Führen und Motivieren


Details
Kategorie:Lokales - Landkreis Pfaffenhofen
Eingetragen am:03.08.2012 12:53
Eingetragen von:Nicki-Bär
Quelle:Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Wertungen
User-Wertung:9.8333
Hinweis: Das pafnet.de-Team schaltet Berichte der Mitglieder lediglich frei. Die Berichte spiegeln nicht die Meinung des pafnet-team wieder. Für den Inhalt ist ausschließlich der jeweilige Autor selbst verantwortlich ohne Anspruch auf Richtigkeit & Objektivität.

Kommentare sind nur für registrierte Benutzer sichtbar! Bitte melden Sie sich an!




Über pafnet.de | Impressum | Werbemöglichkeiten | Nutzungsbedingungen | FAQ / Hilfe | Support | Veranstaltung melden
© 2003-2013 | Realisierung: Andreas Breitner | Erzeugt in: 0.037s | Alle Rechte vorbehalten | 18.06.2013 23:17
Profilbild
Gruppenliste wird geladen...