Momentan beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung empfehlen, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden....
Foto:Marvin Siefke/pixelio.de
„Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden“, so Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen. Dies gelte für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon unter 0800 1000 48088. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet. | |
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